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Apr

Handwerkerbonus ist zurück!

Nutzen Sie den Handwerkerbonus!

Profitieren Sie als Kunde vom Handwerkerbonus!

Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.

Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Kücheneinbau, Parkettbodenverlegung, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000,– Euro. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500,– Euro pro Person.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

 

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15.Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID-Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 16.04.2024